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Impressum, Datenschutz, Cookies: Was muss auf eine Firmenwebsite?

Wer in Deutschland eine Firmenwebsite betreibt, muss ein paar rechtliche Pflichten beachten. Fehler sind ein häufiger Grund für Abmahnungen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick.

Von WebScoutMedia · Recht & Sicherheit · 3 Min. Lesezeit · Stand: 30. Oktober 2026

Das Impressum

Jede geschäftliche Website braucht ein Impressum. Es muss von jeder Seite aus leicht erreichbar sein, meist über einen Link im Fußbereich. Rechtsgrundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Hinein gehören unter anderem:

  • Name und vollständige Anschrift, kein Postfach
  • Bei Firmen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte, zum Beispiel der Geschäftsführer
  • Kontakt: E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Möglichkeit, meist die Telefonnummer
  • Falls vorhanden: Handelsregister mit Nummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Bei Handwerk und anderen reglementierten Berufen: zuständige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und Verweis auf die berufsrechtlichen Regeln

Die Datenschutzerklärung

Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung. Das ist praktisch immer der Fall, denn schon beim Aufruf einer Seite wird die IP-Adresse übertragen. Die Erklärung muss beschreiben, welche Daten Sie wofür verarbeiten, zum Beispiel beim Hosting, im Kontaktformular oder bei eingebundenen Diensten wie Karten oder Videos.

Wichtig ist, dass die Erklärung zu Ihrer Website passt. Eine kopierte Vorlage, in der Dienste fehlen, die Sie nutzen, ist ein Risiko.

Cookie-Banner: Wann ist er nötig?

Ein Cookie-Banner mit Einwilligung ist nötig, wenn Ihre Website Cookies oder ähnliche Techniken nutzt, die nicht unbedingt erforderlich sind, etwa für Statistik, Werbung oder eingebettete Inhalte von Drittanbietern. Nutzt Ihre Website nur technisch notwendige Funktionen, brauchen Sie keinen Einwilligungs-Banner. Unsere Websites sind deshalb so gebaut, dass sie ohne Tracking auskommen, wenn Sie das möchten.

Google Fonts und andere eingebundene Dienste

Viele Websites laden Schriften direkt von Google-Servern. Dabei wird die IP-Adresse der Besucher an Google übertragen. Ein Urteil des Landgerichts München von 2022 hat genau das als Datenschutzverstoß gewertet, danach gab es zahlreiche Abmahnwellen. Die einfache Lösung: Schriften auf dem eigenen Server speichern. Dasselbe Prinzip gilt für Karten, Videos und Social-Media-Einbindungen: Sie sollten erst nach Klick oder Einwilligung laden.

Kurze Checkliste

  1. Impressum vollständig und auf jeder Seite verlinkt
  2. Datenschutzerklärung passend zu allen genutzten Diensten
  3. Schriften lokal eingebunden
  4. Cookie-Banner nur, wenn nötig, dann aber richtig
  5. Formulare verschlüsselt (HTTPS) und nur mit nötigen Pflichtfeldern

Hinweis: Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Für Impressum und Datenschutzerklärung empfehlen wir einen spezialisierten Generator oder eine Fachperson.

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