Barrierefreiheitsgesetz (BFSG): Betrifft es meine Website?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Viele Betriebe fragen sich: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein? Hier ist die verständliche Übersicht.
Worum geht es im BFSG?
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen bestimmte Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können. Für Websites heißt das zum Beispiel: Texte müssen gut lesbar sein, alles muss auch ohne Maus bedienbar sein, und Bilder brauchen eine Beschreibung für Screenreader.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Angebote, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschließen. Das typische Beispiel ist ein Online-Shop. Auch Online-Terminbuchungen mit Vertragsabschluss oder Online-Bestellungen können darunter fallen.
Eine reine Info-Website, die nur über Ihren Betrieb informiert, Öffnungszeiten zeigt und ein Kontaktformular hat, fällt in der Regel nicht unter das Gesetz.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Für Dienstleistungen gibt es eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Das sind Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Viele kleine Betriebe im Kreis Herford fallen darunter.
Aber: Auch wenn Sie ausgenommen sind, lohnt sich Barrierefreiheit. Gut lesbare Schrift, klare Kontraste und eine einfache Bedienung helfen allen Kunden, besonders älteren. Und sie sind gut für Google.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen, ob Sie betroffen sind: Verkaufen Sie online an Verbraucher? Wie viele Mitarbeiter und wie viel Umsatz hat Ihr Betrieb?
- Wenn ja: Shop nach den gängigen Standards prüfen lassen, Mängel beheben und eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
- Wenn nein: trotzdem die Grundlagen umsetzen, die ohnehin zu einer guten Website gehören.
Die Grundlagen, die jede Website haben sollte
- Ausreichend große Schrift und starke Kontraste
- Bilder mit Beschreibung (Alternativtext)
- Alles mit der Tastatur bedienbar, mit sichtbarer Markierung
- Formulare mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
- Eine logische Reihenfolge der Überschriften
Unsere Websites bauen wir von Anfang an mit diesen Grundlagen.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit einer Fachperson.
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